Verwaltungsstrafrecht

Verwaltungsübertretungen, sei es im Straßenverkehr, bei Ausübung eines Gewerbes etc. können empfindliche Strafen nach sich ziehen. In vielen Fällen werden die Anwaltskosten für die Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Ein Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung der Behörde muss meist binnen sehr kurzer Frist eingebracht werden. Setzen Sie sich sofort mit unserer Kanzlei in Verbindung, sobald Sie über die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens informiert werden.

Wir werden uns sofort mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen und auch alle weiteren Schritte mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abklären.