Schenkungsvertrag

Unsere Regierung hat kürzlich die Eckpunkte der geplanten Steuerreform präsentiert. Die angekündigte Senkung des Eingangssteuersatzes wird unter anderem mit Steuererhöhungen finanziert.

Es ist auch geplant, die Grunderwerbsteuer neu zu regeln. Derzeit fällt bei einer Liegenschaftsübertragung innerhalb der Familie eine 2 %ige Grunderwerbsteuer, gerechnet vom – üblicherweise sehr niedrigen – dreifachen Einheitswert an.

Ab 2016 soll die Grunderwerbsteuer auch bei Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert berechnet werden. Da der dreifache Einheitswert in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert liegt, wird es aller Voraussicht nach in vielen Fällen zu einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer kommen. Es ist aber nicht nur eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer angedacht, sondern in bestimmten Fällen (nach derzeitigem Stand bei Vermögenserwerben ab € 400.000,00 Verkehrswert) eine Erhöhung des Steuersatzes von 2 auf 3,5 %. Bei einer Liegenschaft mit einem Verkehrswert von über € 400.000,00 kann das durchaus eine Erhöhung der Steuer um € 10.000,00 oder unter Umständen auch mehr bedeuten.

Bei Liegenschaftsübertragungen innerhalb der Familie wird es aller Voraussicht nach notwendig werden, in Hinkunft einen Sachverständigen zu beauftragen, der den Verkehrswert der Liegenschaft ermittelt. Ein derartiges Gutachten kann ebenfalls einige tausend Euro kosten.

Die Details über die Anpassung der Grunderwerbsteuer stehen noch nicht fest. Als gelernter Österreicher weiß man aber, dass die Übertragung von Liegenschaften kaum billiger werden wird.

Wenn man allerdings in naher Zukunft beabsichtigt, eine Liegenschaftsübertragung innerhalb der Familie vorzunehmen, wäre es sinnvoll, möglichst rasch anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wir errichten für Sie Übergabs- und Schenkungsverträge sowie Kaufverträge und übernehmen die gesamte Abwicklung – inklusive der Beiziehung eines Notars für die Unterschriftsbeglaubigung in unserer Kanzlei – bis hin zur Grundbuchseintragung.