Wenn Ihr neuer Gebrauchter nicht das hält, was Ihnen der Verkäufer zugesagt hat, machen wir Ihre Gewährleistungsansprüche geltend.
Wenn das Problem, das Sie dem Verkäufer schildern, leider nicht unter die Garantie fällt, wenden Sie sich an uns. Sehr häufig können derartige Probleme ohne Beiziehung eines Gerichtes gelöst werden.
Wenn Sie bei einem Unfall verletzt werden, fordern wir für Sie Ersatz für Vermögensschaden, Schmerzengeld, Verdienstentgang oder Pflegeaufwand.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie selbst als Schadenverursacher in Anspruch genommen werden.