Die Patientenverfügung ist Ausdruck der Privatautonomie des Patienten. Im Jahr 2006 wurde mit dem Patientenverfügungsgesetz Klarheit geschaffen, unter welchen Voraussetzungen vorab getroffene Weisungen des Patienten, wie er bei schweren Erkrankungen behandelt werden soll, verbindlich sind.
Es geht nicht nur um Sicherheit für den behandelten Arzt, sondern auch um Gewissheit für den Patienten, der daran interessiert ist, dass seine Erklärungen im Ernstfall auch wirklich „ankommen“ und beachtet werden.
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht zu einem Zeitpunkt, zu dem man über die erforderliche Geschäftsfähigkeit, Einsicht- und Urteilsfähigkeit sowie Äußerungsfähigkeit verfügt, eine Person seines Vertrauens als zukünftigen Vertreter zu betrauen. So entsteht für einen späteren Zeitpunkt keine gesetzliche Notwendigkeit einen Sachwalter zu bestellen. Dabei werden die administrativen (und finanziellen) Hürden für die Erstellung einer Vorsorge so gering wie möglich gehalten und dennoch ein hohes Maß an Rechtsschutz gewahrt.
Unsere Kanzlei informiert Sie über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und erstellt mit Ihnen gemeinsam die gewünschten Urkunden und übernimmt auch deren Registrierung. Wir beraten Sie auch in allen Fragen im Zusammenhang mit Sachwalterschaft.