Wir beraten Unternehmen bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Unternehmenssanierung.
Als Erstes wird anhand der aktuellen Unternehmenskennzahlen überprüft, ob eine außergerichtliche Sanierung möglich oder eine solche im gerichtlichen Sanierungsverfahren (Insolvenzverfahren) notwendig ist. Wir unterstützen Sie, um allfällige persönliche Haftungen der Geschäftsleitung möglichst auszuschließen oder zumindest möglichst gering zu halten.
Wenn die Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens notwendig ist, werden wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater sämtliche vom Gericht geforderten Unterlagen aufbereiten und auch die Erstkontakte mit dem Masseverwalter (Insolvenzverwalter) vorbereiten, um letztlich eine nachhaltige Sanierung Ihres Unternehmens zu ermöglichen.
Wir beraten und vertreten auch Privatpersonen im Schuldenregulierungsverfahren („Privatkonkurs“)