Wenn Sie eine Forderung von einem Schuldner einbringlich machen wollen, ist in manchen Fällen durchaus auch die Einschaltung eines Inkassobüros zweckmäßig. Ist der Schuldner hingegen zahlungsunwillig, ist es in jedem Fall notwendig, zunächst eine Klage bei Gericht einzubringen und damit einen gerichtlichen Exekutionstitel (Zahlungsbefehl oder Urteil) zu erwirken, welches den Schuldner verpflichtet, seine Schuld zu bezahlen. Sollte auch dann noch keine Zahlung erfolgen, muss das Exekutionsverfahren eingeleitet werden.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie nicht nur bei Einrichtung eines effizienten Mahnwesens, sondern wir machen Ihre Forderungen gegebenenfalls auch gerichtlich geltend und leiten die zweckmäßigen Exekutionsmaßnahmen ein. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir auch die gesamte Abwicklung mit dem Versicherer.