Führerscheinentzug

Es muss nicht immer das Überschreiten der Promillegrenze oder der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sein. Auch strafgerichtliche Verurteilungen oder gesundheitliche Einschränkungen können den Entzug der Lenkberechtigung zur Folge haben.

Wenn Sie von der Behörde von der Einleitung eines Führerscheinentzugsverfahrens informiert werden, setzen Sie sich bitte sofort mit unserer Kanzlei in Verbindung. Eine anwaltliche Vertretung kann Sie vor einer zu hohen Strafe oder Führerscheinentzug schützen.