Erbrecht

Wie sichere ich meine Angehörigen im Fall des Falles bestmöglich ab? Wir beraten Sie umfassend über mögliche testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten, Vorabregelung von Pflichtteilsansprüchen und Vermeidung von erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

Wir vertreten Sie im Verlassenschaftsverfahren. Wir unterstützen Sie, wenn Ihnen zu Unrecht Ihre Pflichtteilsansprüche vorenthalten werden.

Wir errichten für Sie Testamente, registrieren diese im anwaltlichen Testamentsregister und sogen somit dass sichergestellt ist, dass diese letztwillige Verfügung im Fall des Falles der zuständigen Behörde vorgelegt wird.