Wir beraten Sie vor Eheschließung über die Möglichkeiten einer vertraglichen Regelung über bestehende Vermögenswerte etc.
Auch im Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft ist eine vertragliche Vorwegvereinbarung sinnvoll und zweckmäßig, insbesondere wenn gemeinsame Investitionen, beispielsweise in ein Eigenheim, geplant sind.
Im Falle einer Ehescheidung beraten wir Sie umfassend über die unterhalts- und vermögensrechtlichen Konsequenzen sowie Fragen im Zusammenhang mit Obsorge und Besuchsrecht. Sie erhalten von uns vor Übernahme der Vertretung im Scheidungsverfahren eine genaue Aufstellung über die Kosten der einzelnen Leistungen, die von uns erbracht werden. So haben Sie jederzeit einen Überblick über die aktuelle Höhe des Rechtsanwaltshonorars.