Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche öffentlich- rechtliche Bestimmungen und privatrechtliche Vereinbarungen, die die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Darunter fallen Gesetze, wie beispielsweise das Angestelltengesetz oder das Urlaubsgesetz, diverse Verordnungen wie Arbeitnehmerschutzverordnung oder Arbeitsstättenverordnung, ebenso Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und im jeweiligen Dienstvertrag getroffene Regelungen.

Unsere Kanzlei arbeitet für Sie Dienstverträge aus, berät Sie über die Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung von Dienstverhältnissen und setzt diese mit dem erforderlichen Nachdruck durch. In vielen Kollektivverträgen sind für die einzelnen Ansprüche (Überstunden etc.) teilweise sehr kurze Verfallsfristen vereinbart, sodass die Inanspruchnahme einer entsprechenden Beratung bei einer beabsichtigten Beendigung des Dienstverhältnisses sehr rasch erfolgen soll.