Strafvollzugrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Betroffene als auch Angehörige im Zusammenhang mit sämtlichen Fragen des Strafvollzuges. Ob es um bedingte Entlassung, Fußfessel oder Vollzugsortänderung geht, kontaktieren Sie uns.

In manchen Fällen ist auch nach einem rechtskräftigen Urteil noch eine nachträgliche Strafmilderung oder ein Strafaufschub möglich.