Strafrecht

Wir vertreten Sie in gerichtlichen Strafverfahren. Nehmen Sie unsere umfassende Beratung nach Möglichkeit bereits vor Ihrer ersten Befragung vor der Polizei oder sonstigen Behörde in Anspruch. Wir bereiten Sie gezielt auf Ihre Einvernahme vor. Wenn gewünscht, begleiten wir Sie zur Vernehmung.

Warten Sie nicht, bis Sie vom Gericht eine Vorladung als Angeklagter zur Hauptverhandlung bekommen, da könnte „der Zug schon abgefahren“ sein. Ob es nun um eine vollständige Sachverhaltsaufklärung oder um eine mögliche Schadensgutmachung geht, wir unterstützen Sie dabei.